AGB (Säge- und Fräsarbeiten)
I) Sägearbeiten
- Es gelten die Bedingungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, sofern nicht eine Pauschale angeboten wurde. Zusätzliche Arbeiten werden separat verrechnet.
- Nicht durch uns verschuldete Warte- und Ausfallstunden werden auf Nachweis zu den geltenden Sätzen zuzüglich anteiliger Überstunden und Auslösung besonders verrechnet.
- Die Beschaffung behördlicher Genehmigungen sowie die Übernahme der Kosten sind Sache des Auftraggebers
Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Anzeichnen der Trennschnitte durchgehend, Durchbrüche, Bearbeitungsflächen etc., Überprüfung der statischen Sicherheit
- Entfernen bzw. stilllegen oder schützen sämtlicher Einrichtungen (z. B. Gas, Wasser, Elektro, Heizung, Telefon, Bodenbeläge, Mobiliar, Glas usw.), die im Bereich unserer Arbeitsstelle liegen. Für Beschädigungen derartiger Einrichtungen übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden an Farbanstrichen oder Beschichtungen
- Stellen von Stromanschlüssen 220V/15A, 380V/16A auf 25A bzw. 380V/32 A/63 A auf 35A/65A abgesichert (innerhalb eines Umkreises von höchstens 15 m von der Arbeitsstelle) nach Absprache mit unserem Personal, einschließlich liefern des Stromes zum Betrieb unserer Geräte
- Auf- und Abbauen , Versetzen und Vorhalten von Arbeitsgerüsten, Abstützungen, Schutzeinrichtungen und Abschrankungen
- Stellen von geeigneten Wasseranschlüssen bis max. ¾“ und Wasserabläufe für unser Kühlwasser (Betonschlämme) innerhalb eines Radius von max. 15 m von der Arbeitsstelle
- Freilegen der Arbeitsstelle, so daß ein ungehindertes Arbeiten möglich ist
- Entfernen der Beläge (Dach-, Bodenbeläge, Isolierungen usw.) im Arbeitsbereich
- Übernahme der Wasserkosten für eventuelle Wasserschäden die nicht grob fahrlässig entstehen übernehmen wir keine Haftung
- Transportieren, laden und abfahren einschließlich entsorgen der AbbruchteileReinigen der Arbeitsstelle.Zusammenkehren von Fräs + Schleifgut
- Transport unserer Geräte mit einem Hebefahrzeug zum Arbeitsplatz (wenn möglich)
- Entfernen verbleibender Ränder bei Schleif- und Fräsarbeiten
- Stellen von kostenlosen Parkmöglichkeiten
- Bohrkerne die sich nicht brechen lassen sind bauseits abzuspitzen oder auf Nachweis
- Bei Veränderung des kalkulierten Bauablaufes sind wir berechtigt unsere Preise entsprechend anzupassen
II) Fräsarbeiten
- Es gelten die Bedingungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, sofern nicht eine Pauschale angeboten wurde. Zusätzliche Arbeiten werden separat verrechnet
- Nicht durch uns verschuldete Warte- und Ausfallstunden werden auf Nachweis zu den geltenden Sätzen zuzüglich anteiliger Überstunden und Auslösung besonders verrechnet
- Die Beschaffung behördlicher Genehmigungen sowie die Übernahme der Kosten ist Sache des Auftraggebers
Bauseits zu erbringende Leistungen:
- Die Angabe über die Uhrzeit des Baustellenbeginns ist nur circa, da verkehrs- und witterungsbedingt geringe Verzögerungen auftreten können. Forderungen aus Standzeiten können deshalb nicht geltend gemacht werden
- Freilegen von Einbauten, wie z.B. Brückenschienen, Schieberkappen, Kanalabdeckungen ist im Einheitspreis nicht enthalten. Evtl. notwendige Nacharbeiten im Bereich von Deckenkonstruktionen und an Stellen, die mit den eingesetzten Geräten nicht erreicht werden können, müssen bauseits ausgeführt werden
- Freilegen der Arbeitsstelle, so daß ein ungehindertes Arbeiten möglich ist
- Entfernen verbleibender Ränder bei Schleif- und Fräsarbeiten
- Die Abfuhr des gefrästen Materials ist vom Auftraggeber vorzunehmen. Ein kontinuierlicher Arbeitsablauf muss durch entsprechenden Fahrzeugeinsatz sichergestellt sein. Mehraufwendungen, die durch Standzeiten aufgrund baustellenbedingter Behinderung entstehen, wie z.B. Verkehrsführung, Rücksichtnahme auf Mischguteinbau und ähnliches, sind im Einheitspreis nicht berücksichtigt
- Fräsmaterial das aus maschinentechnischen Gründen nicht geladen werden kann, muss bauseits beseitigt werden. Das Reinigen der gefrästen und sonstigen verschmutzten Flächen ist im Einheitspreis nicht berücksichtigt
- Für Folgekosten, bedingt durch den Ausfall unserer Maschinen können wir keine Haftung übernehmen.
Notwendiges Kühlwasser ist in ausreichender Menge kostenlos am Gerät bereitzustellen, ca. 200 ltr./Std.Bei Veränderung des kalkulierten Bauablaufes bzw. bei Verminderung der Massen um mehr als 10 % sind wir berechtigt unsere Preise entsprechend anzupassen.Bei Temperaturen unter 0° C können die Arbeiten nur bedingt ausgeführt werden. Kosten für notwendige Maßnahmen, wie z.B. Vorwärmen der Wasserberieselungsanlage, Zusätze im Wasser usw. sind auftraggeberseitig zu berücksichtigen